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Nachmieter / vorzeitige Rückgabe

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Beispiel und Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Nachmieter / vorzeitige Rückgabe
Stichworte:
Ersatzmieter, Nachmieter, vorzeitige Rückgabe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beispiel

X will per Ende März 2009 mit der Y zusammenziehen. Als er seinen Mietvertrag durchsieht, bemerkt er, dass dieser frühestens per Ende September 2009 kündbar ist. X will trotzdem per Ende März 2009 bei der Y einziehen.

Damit X nicht bis Ende September 2009 für die Mietzinse aufkommen muss, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückgabe des Mietobjektes vor. In diesem Fall muss aber grundsätzlich der Mieter für den Nachmieter besorgt sein.

Abgrenzung

» Informationen zur Kündigung des Mietverhältnisses

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