Beispiel und Abgrenzung
Beispiel
X will per Ende März 2009 mit der Y zusammenziehen. Als er seinen Mietvertrag durchsieht, bemerkt er, dass dieser frühestens per Ende September 2009 kündbar ist. X will trotzdem per Ende März 2009 bei der Y einziehen.
Damit X nicht bis Ende September 2009 für die Mietzinse aufkommen muss, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückgabe des Mietobjektes vor. In diesem Fall muss aber grundsätzlich der Mieter für den Nachmieter besorgt sein.
Abgrenzung
vgl. zur Kündigung des Mietverhältnisses www.mietvertragskuendigung.ch







